ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN

Die AGB von Land Gut Höhne unterteilen sich in die Paragrafen:

I.   AGB für Hotelaufenthalt
II.  AGB für Tagungen und Veranstaltungen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag auf Land Gut Höhne

 

Sehr geehrte Gäste, Interessierte und Vertragspartner,

diese Allgemeine Geschäfts-Bedingungen dienen bei Ihrer Zimmer-Buchung als Grundlage für einen fairen Interessenausgleich der beteiligten Parteien, also zwischen der Dipl. Ing. Dirk Reucher Gut Höhne e. K., nachfolgend als Land Gut Höhne oder Hotel bezeichnet und Ihnen als Vertragspartner, Kunden, nachfolgend unter dem Begriff Gast zusammengefasst, selbstverständlich unter Einbezug der weiblichen Form Gästin. Als Verbraucher werden Vertragspartner oder Kunden bezeichnet, wenn der Zweck der bestellten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer in Form einer natürlichen oder juristischen Person oder rechtsfähigen Personengesellschaft sind dagegen, wer beim Abschluss des Vertrags in Ausübung der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Land Gut Höhne (Hotelaufnahmevertrag).

1.1 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung durch Land Gut Höhne in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB außer Kraft gesetzt wird.

1.2 Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

2. Vertragsabschluss, -partner, Bereitstellung und Rückgabe, Haftung

2.1   Vertragspartner sind Land Gut Höhne und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch Land Gut Höhne zustande. Im Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BUCHEN“ zustande.

2.2   Land Gut Höhne haftet für von der e. K. zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen und für Schäden aufgrund von einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

2.3   Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer Land Gut Höhne spätestens bis 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Über die weitere Nutzung kann eine separate, kostenpflichtige Vereinbarung getroffen werden.

2.4   Sofern nicht ausdrücklich eine andere Ankunftszeit vereinbart wurde, ist Land Gut Höhne berechtigt, bestellte und bis dahin nicht bezogene Hotelzimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

 

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1   Land Gut Höhne ist verpflichtet, die vom Gast bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen und gebuchte Hotelzimmer bereit zu halten.

3.2   Der Gast ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise von Land Gut Höhne zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3.3   Die vereinbarten Preise beinhalten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende gesetzliche Umsatzsteuer. Ändert sich diese nach Vertragsschluss, so werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate liegen.

3.4   Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von Land Gut Höhne allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann Land Gut Höhne den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um bis zu 10 % anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung über die vorgenannten 4 Monate hinaus kann Land Gut Höhne die Preise um bis zu weitere 5 % anheben. Preisanpassungen nach Nummer 3.3 bleiben dabei unberücksichtigt.

3.5   Rechnungen von Land Gut Höhne ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Land Gut Höhne ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Land Gut Höhne berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Land Gut Höhne bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6   Land Gut Höhne ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

3.7   In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist Land Gut Höhne berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8   Land Gut Höhne ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes des Gastes eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.9   Werden die von Land Gut Höhne erbetenen Vorauszahlungen nicht zum vereinbarten Termin geleistet, so entbindet dies das Hotel unmittelbar von der getroffenen Vereinbarung.

3.10 Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von Land Gut Höhne aufrechnen.

 

4. Rücktritt des Gastes/Kunden; Nichtinanspruchnahme der Leistungen von Land Gut Höhne durch z.B. Absage, Nichtanreise, frühzeitige Abreise.

4.1   Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes von dem mit Land Gut Höhne geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von Land Gut Höhne. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht. Stimmt Land Gut Höhne einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält Land Gut Höhne entsprechend den gesetzlichen Regelungen den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme von Leistungen. Land Gut Höhne hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Gast steht es in allen Fällen frei, nachzuweisen, dass Land Gut Höhne ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als pauschaliert entstanden ist. Werden Zimmer mit oder ohne Frühstück nicht anderweitig vermietet, so kann Land Gut Höhne den Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren (ausgenommen hiervon sind die Wellness-Wohn-Stuben und Wellness-Suiten, für diese gelten die weiter unten dargestellten Stornogebühren). Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu bezahlen.

 

Buchung von 1 bis 3 Zimmern:bis 18 Uhr am Anreisetag:kostenfreie Stornierung
   
Buchung von 4 bis 9 Zimmern:bis 14 Tage vor Anreise:kostenfreie Stornierung
 bis   8 Tage vor Anreise:werden 70% berechnet
 ab dem 7. Tag vor Anreise:werden 90% berechnet
   
Buchung von 10 bis 20 Zimmern:bis 30 Tage vor Anreise:kostenfreie Stornierung
 bis 15 Tage vor Anreise:werden 70% berechnet
 ab dem 14. Tag vor Anreise:werden 90% berechnet
   
Buchung von ab 21 Zimmernbis 90 Tage vor Anreise:kostenfreie Stornierung
 bis 45 Tage vor Anreise:werden 30% berechnet
 bis 30 Tage vor Anreise:werden 50% berechnet
 bis 15 Tage vor Anreise:werden 70% berechnet
 ab dem 14. Tag vor Anreise:werden 90% berechnet

 

4.2   Werden Zimmer mit Halbpension oder Vollpension nicht anderweitig vermietet, so kann Land Gut Höhne den Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren (ausgenommen hiervon sind die Wellness-Wohn-Stuben und Wellness-Suiten, für diese gelten die weiter unten dargestellten Stornogebühren):

Buchung von 1 bis 3 Zimmern:bis 8 Tage vor Anreise:kostenfreie Stornierung
 ab dem 7. Tage bis Anreise:80% werden berechnet
   
Buchung von 4 bis 9 Zimmern:bis 14 Tage vor Anreise:kostenfreie Stornierung
 bis   8 Tage vor Anreise:werden 70% berechnet
 ab dem 7. Tag vor Anreise:werden 80% berechnet
   
Buchung von 10 bis 20 Zimmern:bis 30 Tage vor Anreise:kostenfreie Stornierung
 bis 15 Tage vor Anreise:werden 70% berechnet
 ab dem 14. Tag vor Anreise:werden 80% berechnet
   
Buchung von ab 21 Zimmernbis 90 Tage vor Anreise:kostenfreie Stornierung
 bis 45 Tage vor Anreise:werden 30% berechnet
 bis 30 Tage vor Anreise:werden 50% berechnet
 bis 15 Tage vor Anreise:werden 70% berechnet
 ab dem 14. Tag vor Anreise:werden 80% berechnet

4.3   Wellness-Wohn-Stuben und Wellness-Suiten können bis einschließlich dem 8. Tag vor Anreise kostenfrei storniert werden. Ab dem 7. Tag vor Anreise werden 10 % kostenfrei storniert, d.h. es werden 90 % des vertraglich vereinbarten Preises berechnet. Dem Gast steht es auch hier frei, nachzuweisen, dass Land Gut Höhne ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als pauschaliert entstanden ist.

Bei einer für denselben Zeitraum zusätzlich zu Hotelzimmern gebuchten Veranstaltung/Tagung gelten die nachfolgend unter der Nummer 5.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen benannten Rücktritts-Möglichkeiten.

 

5. Rücktritt durch Land Gut Höhne

5.1   Land Gut Höhne ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein oder wenn Land Gut Höhne begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Land Gut Höhne in der Öffentlichkeit gefährden kann.

5.2   Land Gut Höhne ist ebenfalls zum Rücktritt aus wichtigem Grund berechtigt, wenn eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer Land Gut Höhne gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet werden.

5.3   Land Gut Höhne ist außerdem zum Rücktritt aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Gast mit der Buchung der mietweisen Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden zu erbringenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag) für denselben Zeitraum auch die Buchung einer Veranstaltung oder einer Tagung vorgenommen hat und der Gast eine Stornierung von mehr als 25 % der gebuchten Hotelzimmer vornimmt.

5.4   Der berechtigte Rücktritt von Land Gut Höhne begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 

6. Eingebrachte Sachen

6.1   Für eingebrachte Sachen haftet Land Gut Höhne dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Land Gut Höhne empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit Land Gut Höhne. Sofern Geld oder Wertgegenstände im Tresor des Hotels deponiert werden, gilt die Haftungsgrenze der Versicherung.

6.2   Wird dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht von Land Gut Höhne besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelparkplatz abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalte haftet Land Gut Höhne nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

7. Gutscheine

7.1   Ein Gutschein gewährt keinen Anspruch auf eine Verfügbarkeit der Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Es ist immer eine Reservierung oder Buchung erforderlich.

7.2   Der Gutschein kann nur eingelöst werden, wenn dieser zur Einlösung unbeschädigt mitgebracht wird. Eine Rückgabe von Gutscheinen ist – unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche und Rechte – nicht möglich. Die Auszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen. Restwerte bei nicht vollständiger Einlösung werden gutgeschrieben.

7.3   Bei Wert- oder Mehrzweckgutscheinen ist ein fester Geldwert und eine Gutscheinnummer hinterlegt. Diese Gutscheine können gegen jede dem Wert entsprechende Leistung auf Land Gut Höhne aus den Bereichen Speisen und Getränke, Übernachtungen, Wellness und Sport eingetauscht werden.

7.4   Gutscheine sind drei Jahre gültig. Die Frist beginnt mit Ablauf des 31.12. des Jahres zu laufen, in dem der Gutschein ausgestellt worden ist.

 

8. Elektronische Kommunikation und Abrechnung; Datenspeicherung

8.1   Die vertragsbezogene Kommunikation kann in elektronischer Form erfolgen.

8.2   Land Gut Höhne ist berechtigt, seine Leistungen auf elektronischem Weg abzurechnen, insbesondere Rechnungen per E-Mail zu übermitteln.

8.3   Dazu werden die für die Abwicklung des Vertrages erforderlichen Daten elektronisch gespeichert. Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) verfährt Land Gut Höhne nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Weitergabe der Daten zu Werbezwecken an Dritte erfolgt nicht.

8.4   Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und unter Berücksichtigung der jeweiligen schutzwürdigen Interessen des Gastes an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung kann Land Gut Höhne Adress- und Bonitätsdaten zur Bonitäts- und Kreditprüfung an die SCHUFA 65203 Wiesbaden oder andere Wirtschaftsauskunfteien weitergeben und anfragen.

 

9. Schlussbestimmungen

9.1   Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen erfolgen ausschließlich über schriftliche Kommunikation. Der Vertrag kommt bindend zustande, wenn der Gast das Angebot ohne Änderungen an Land Gut Höhne – ausreichend ist die Textform – übermittelt.

Wenn der Gast als Unternehmer bucht, dann ist die Unterzeichnung des Angebots mittels fortgeschrittener elektronischer Signatur erforderlich. Rein hilfsweise hierzu besteht für Unternehmer die Option, das Angebot in Textform anzunehmen oder bei Land Gut Höhne vor Ort zu unterzeichnen oder das unterzeichnete Angebot vor Ort abzugeben.

Bei Verträgen mit Verbrauchern genügt die Übermittlung des Angebots ohne Änderungen in Textform, wenn durch Namensnennung deutlich wird, wer die Erklärung abgibt. Wenn der Gast als Verbraucher bucht, ist es ihm zwecks Vereinfachung außerdem freigestellt, ebenfalls mittels fortgeschrittener elektronischer Signatur zu unterzeichnen. Alternativ hierzu besteht für Verbraucher auch die Option, das Angebot bei Land Gut Höhne vor Ort zu unterzeichnen oder das unterzeichnete Angebot vor Ort abzugeben.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen.

9.2   Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

9.3   Erfüllungs- und Zahlungsort ist Mettmann als Sitz des Hotels.

9.4   Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Mettmann als Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Mettmann als Sitz des Hotels.

9.5   Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

9.6   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.        

9.7  Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist Land Gut Höhne darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Land Gut Höhne nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

 

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagungen und Veranstaltungen auf Land Gut Höhne

 
 

Sehr geehrte Gäste, Interessierte und Vertragspartner,

diese Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen dienen einem fairen Interessenausgleich zwischen den

beteiligten Parteien, also zwischen Dipl. Ing. Dirk Reucher Gut Höhne e. K., nachfolgend als Land Gut Höhne oder Hotel bezeichnet, und Ihnen als unsere Vertragspartner oder Kunden, nachfolgend als Gast bezeichnet. Selbstverständlich sind damit auch unsere Gästinnen/Kundinnen gemeint.

Unter die Begriffe Tagungen und Veranstaltungen fallen geschäftliche und private Zusammenkünfte, also zum Beispiel Konferenzen, Workshops sowie Hochzeiten und andere Familien-Feste, siehe 1.1.

Als Vertragspartner oder Kunde sind Sie Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen sind Sie Unternehmer in Form einer natürlichen oder juristischen Person oder rechtsfähigen Personengesellschaft, wenn Sie beim Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

1. Geltungsbereich

1.1   Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen von Land Gut Höhne zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen von Land Gut Höhne (Veranstaltungen).

1.2   Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

1.3   Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung durch Land Gut Höhne in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB außer Kraft gesetzt wird.

 

2. Vertragsabschluss, -partner, Haftung

2.1   Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch Land Gut Höhne zustande; Land Gut Höhne und Gast sind Vertragspartner.

2.2   Ist der Gast/Besteller nicht der Veranstalter selbst, bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Gast gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern Land Gut Höhne eine entsprechende Erklärung des Veranstalters bzw. Buchers vorliegt.

2.3   Der Gast ist verpflichtet, Land Gut Höhne unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, sofern die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Land Gut Höhne in der Öffentlichkeit zu gefährden.

2.4   Land Gut Höhne haftet für von der e.K. zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, und für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

2.5   Wird dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht von Land Gut Höhne besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelparkplatz abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalt haftet Land Gut Höhne nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1   Der Gast ist verpflichtet, die für die bestellten und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise von Land Gut Höhne zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen von Land Gut Höhne an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.

3.2   Die vereinbarten Preise beinhalten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende gesetzliche Umsatzsteuer. Ändert sich diese nach Vertragsschluss, so werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate liegen.

3.3   Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von Land Gut Höhne allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann Land Gut Höhne den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um bis zu 10 % anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung über die vorgenannten 4 Monate hinaus kann Land Gut Höhne die Preise um bis zu weitere 5 % anheben. Preisanpassungen nach Nummer 3.2 bleiben dabei unberücksichtigt.

3.4   Rechnungen von Land Gut Höhne ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Land Gut Höhne ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Land Gut Höhne berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Land Gut Höhne bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.5   Land Gut Höhne ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag vereinbart werden. Werden die von Land Gut Höhne erbetenen Vorauszahlungen nicht zum vereinbarten Termin geleistet, so entbindet dies Land Gut Höhne unmittelbar von der getroffenen Vereinbarung.

3.6   In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist Land Gut Höhne berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5. oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.7   Land Gut Höhne ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5. für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.5. und/oder Ziffer 3.6. geleistet wurde.

3.8   Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von Land Gut Höhne aufrechnen.

3.9   Mit Beendigung der Veranstaltung erhält der Gast/Vertragspartner die Gesamtrechnung per E-Mail. Darin enthalten sind sämtliche vertraglich gebuchten Leistungen plus alle nach Vertragsabschluss hinzugebuchten Leistungen zuzüglich eventueller Stornierungsgebühren und abzüglich der Anzahlungsbeträge.

3.10   Im Ausnahmefall können als Ergänzung der vertraglichen Leistungen im Vorhinein sogenannte Selbstzahlungsregelungen zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden. Das sind Vereinbarungen, nach denen Teilleistungen von Veranstaltungsteilnehmern des Gastes selbst gezahlt werden sollen. Die ergänzende Vereinbarung über eine Selbstzahlungsregelung kommt zwischen dem Gast und Land Gut Höhne zustande, sobald dieser Land Gut Höhne schriftlich mitteilt, dass mit seinen Veranstaltungsteilnehmern Selbstzahlungsregelungen zu bestimmten, Land Gut Höhne zu benennenden Leistungen getroffen werden sollen. Land Gut Höhne muss dazu eine entsprechende Ergänzung des Vertrags bezogen auf diese Selbstzahlungsregelungen vorgenommen haben. Der Gast als Vertragspartner sowie seine Veranstaltungsteilnehmerhaften für die vereinbarten und von Land Gut Höhne erbrachten Selbstzahler-Leistungen als Gesamtschuldner gemeinsam.

 

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes von dem mit Land Gut Höhne geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von Land Gut Höhne. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag entsprechend den gesetzlichen Regelungen auch dann zu zahlen, wenn der Gast oder Besteller vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Hiervon abweichend gewährt Land Gut Höhne zu Gunsten des Gastes folgende Möglichkeiten der Stornierung:                                                                                                               

Bis einschließlich dem 90. Tag vor Veranstaltungsbeginn kann die Veranstaltung kostenfrei storniert werden.

 

Bis einschließlich dem 45. Tag vor Veranstaltungsbeginn können 70% kostenfrei storniert werden (30 % der gebuchten Leistungen werden berechnet)

 

Bis einschließlich dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn können 50% kostenfrei storniert werden (50 % der gebuchten Leistungen werden berechnet)

 

Bis einschließlich dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn können 30% kostenfrei storniert werden (70 % der gebuchten Leistungen werden berechnet)

 

Bis einschließlich dem 2 Tag vor Veranstaltungsbeginn können 10% kostenfrei storniert werden (90 % der gebuchten Leistungen werden berechnet)

 

Einen Tag vor Veranstaltung oder am Tag der Veranstaltung ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich (100 % der gebuchten Leistungen werden berechnet)

 

Die gebuchten Leistungen umfassen dabei die vereinbarte Raummiete sowie alle sonstigen gebuchten Leistungen von Land Gut Höhne aus dem Vertrag (wie z.B. Raummieten, Tagungspauschalen, Getränke, Getränkepauschalen, Speisen, Tischwäsche, Serviceleistungen, Tagungs- und Veranstaltungstechnik wie z. B. Beamer, TV etc.). Die Stornierungsmöglichkeiten für gebuchte Hotelzimmer können den AGB für den Hotelaufnahmevertrag entnommen werden. Dem Gast steht es in allen Fällen frei, nachzuweisen, dass Land Gut Höhne ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als pauschaliert entstanden ist.

 

5. Personenzahländerungen

5.1   Eine Änderung der Teilnehmerzahl, d.h. eine Erhöhung oder Reduzierung der an der Tagung oder Veranstaltung teilnehmenden Personen, muss Land Gut Höhne spätestens 14 Tage vor dem Tagungs- oder Veranstaltungstermin zugegangen sein. Nicht fristgerechte Änderungen der Teilnehmerzahl, d.h. also eine Änderung der Teilnehmerzahl ab dem 13. Tag vor dem Tagungs- oder Veranstaltungstermin, führen nicht zu einer Änderung der Teilnehmerzahl.

5.2   Die fristgerechte Änderung der Teilnehmerzahl führt dazu, dass in Bezug auf die für die Tagung bzw. die Veranstaltung gebuchten personenzahlabhängigen Leistungen (wie Bereitstellung personenzahlabhängiger Veranstaltungsausstattung, Tagungs- und Veranstaltungstechnik wie z.B. Beamer, TV etc., Tagungspauschalen, Getränkepauschalen, Verpflegungs- und Essenspauschalen u.ä.) eine Reduzierung oder Erhöhung der vereinbarten Preise erfolgt.

5.3   Die nicht fristgerechte Reduzierung der Teilnehmerzahl, d.h. also eine Änderung der Teilnehmerzahl ab dem 13. Tag vor dem Tagungs- oder Veranstaltungstermin, führt dazu, dass in Bezug auf die für die Tagung bzw. die Veranstaltung gebuchten personenzahlabhängigen Leistungen (wie Bereitstellung personenzahlabhängiger Veranstaltungsausstattung, Tagungs- und Veranstaltungstechnik wie z.B. Beamer, TV etc., Tagungspauschalen, Getränkepauschalen, Verpflegungs- und Essenpauschalen u.ä.) keine Reduzierung der vereinbarten Preise erfolgt.

5.4   Soweit der Gast neben der gebuchten Tagung bzw. Veranstaltung auch Hotelzimmer gebucht hat, erfolgt durch eine Änderung der Teilnehmerzahl nicht zugleich eine Änderung der gebuchten Zimmeranzahl. Vielmehr wird für die Stornierungsmöglichkeiten für gebuchte Hotelzimmer auf die AGB für den Hotelaufnahmevertrag sowie auf Absatz 6. Nr. 6.4 der AGB für Tagungen und Veranstaltungen verwiesen.

5.5   Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl darf 10% der ursprünglich gebuchten Anzahl nicht überschreiten.

5.6   Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist Land Gut Höhne berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

5.7   Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt Land Gut Höhne diesen Abweichungen zu, so kann Land Gut Höhne die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, Land Gut Höhne trifft ein Verschulden.

 

6. Rücktritt des Hotels

6.1    Land Gut Höhne ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von Land Gut Höhne nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder falls Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Veranstaltungszweck sein oder wenn Land Gut Höhne begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Land Gut Höhne in der Öffentlichkeit gefährden kann.

6.2   Land Gut Höhne ist ebenfalls zum Rücktritt aus wichtigem Grund berechtigt, wenn vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von Land Gut Höhne gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet werden.

6.3   Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist Land Gut Höhne in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste/Interessierter nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Gast auf Rückfrage von Land Gut Höhne mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Gast auf Rückfrage von Land Gut Höhne mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

6.4   Land Gut Höhne ist außerdem zum Rücktritt aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Gast mit der Buchung einer Veranstaltung/Tagung für denselben Zeitraum auch die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast zu erbringenden weiteren Leistungen und Lieferungen von Land Gut Höhne (Hotelaufnahmevertrag) gebucht hat und der Gast eine Stornierung von mehr als 25 % der gebuchten Hotelzimmer vornimmt.

6.5   Der berechtigte Rücktritt von Land Gut Höhne begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 

7. Mitbringen bzw. Mitnahme von Speisen und Getränken

Der Gast und die Teilnehmenden der Veranstaltung sind grundsätzlich nicht berechtigt, Speisen und Getränke zur Veranstaltung mitzubringen. Ausnahmen bedürfen einer entsprechenden Ergänzung des Vertrags durch Land Gut Höhne. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet (Tellergeld, Korkgeld). Von Buffets oder Menüs ist die Mitnahme von Speisen aufgrund der hygienerechtlichen Bestimmungen nicht gestattet.

 

8. Technische Einrichtungen, Anschlüsse und sonstige Ausstattungen

8.1   Soweit Land Gut Höhne für den Gast auf dessen Veranlassung technische Einrichtungen, Anschlüsse und/oder sonstige Ausstattungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Gastes.

8.2   Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Land Gut Höhne von allen Ansprüchen Dritter aus deren Überlassung frei.

8.3   Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes von Land Gut Höhne bedarf der Zustimmung des Hotels. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von Land Gut Höhne gehen zu Lasten des Gastes, soweit Land Gut Höhne diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf Land Gut Höhne pauschal erfassen und berechnen.

8.4   Der Gast ist mit Zustimmung von Land Gut Höhne berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann Land Gut Höhne eine Anschlussgebühr verlangen.

8.5   Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Gast rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.

8.6   Der Gast hat die im Rahmen urheberrechtlich relevanter Vorgänge (z.B. Musikdarbietung, Filmvorführung, Streamingdienste) erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. GEMA) abzuwickeln.

8.7   Störungen an von Land Gut Höhne zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit Land Gut Höhne diese Störungen nicht zu vertreten hat.

 

9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

9.1   Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Land Gut Höhne übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Land Gut Höhne. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

9.2   Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von dem Gast eingebrachte Gegenstände und deren Verwendung haben brandschutztechnischen Anforderungen und behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Land Gut Höhne ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist Land Gut Höhne berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Gastes zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit Land Gut Höhne abzustimmen.

9.3   Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf Land Gut Höhne die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Gastes vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann Land Gut Höhne für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

9.4   Wird dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht von Land Gut Höhne besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelparkplatz abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalte haftet Land Gut Höhne nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

10. Gutscheine

10.1   Ein Gutschein gewährt keinen Anspruch auf eine Verfügbarkeit der Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Es ist immer eine Reservierung oder Buchung erforderlich.

10.2   Der Gutschein kann nur eingelöst werden, wenn dieser zur Einlösung unbeschädigt mitgebracht wird. Eine Rückgabe von Gutscheinen ist – unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche und Rechte – nicht möglich. Die Auszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen. Restwerte bei nicht vollständiger Einlösung werden gutgeschrieben.

10.3   Bei Wert- oder Mehrzweckgutscheinen ist ein fester Geldwert und eine Gutscheinnummer hinterlegt. Diese Gutscheine können gegen jede dem Wert entsprechende Leistung auf Land Gut Höhne aus den Bereichen Speisen und Getränke, Übernachtungen, Wellness und Sport eingetauscht werden.

10.4   Gutscheine sind drei Jahre gültig. Die Frist beginnt mit Ablauf des 31.12. des Jahres zu laufen, in dem der Gutschein ausgestellt worden ist.

 

11. Elektronische Kommunikation und Abrechnung; Datenspeicherung

11.1.   Die vertragsbezogene Kommunikation kann in elektronischer Form erfolgen. Land Gut Höhne ist berechtigt, seine Leistungen auf elektronischem Weg abzurechnen, insbesondere Rechnungen per E-Mail zu übermitteln.

11.2   Dazu werden die für die Abwicklung des Vertrages erforderlichen Daten elektronisch gespeichert. Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) verfährt Land Gut Höhne nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Weitergabe der Daten zu Werbezwecken an Dritte erfolgt nicht.

11.3   Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und unter Berücksichtigung der jeweiligen schutzwürdigen Interessen des Gastes an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung kann Land Gut Höhne Adress- und Bonitätsdaten zur Bonitäts- und Kreditprüfung an die SCHUFA 65203 Wiesbaden oder andere Wirtschaftsauskunfteien weitergeben und anfragen.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1   Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen erfolgen ausschließlich über schriftliche Kommunikation. Der Vertrag kommt bindend zustande, wenn der Gast das Angebot ohne Änderungen an Land Gut Höhne – ausreichend ist die Textform – übermittelt.

Wenn der Gast als Unternehmer bucht, dann ist die Unterzeichnung des Angebots mittels fortgeschrittener elektronischer Signatur erforderlich. Rein hilfsweise hierzu besteht für Unternehmer die Option, das Angebot in Textform anzunehmen oder bei Land Gut Höhne vor Ort zu unterzeichnen oder das unterzeichnete Angebot vor Ort abzugeben.

Bei Verträgen mit Verbrauchern genügt die Übermittlung des Angebots ohne Änderungen in Textform, wenn durch Namensnennung deutlich wird, wer die Erklärung abgibt. Wenn der Gast als Verbraucher bucht, ist es ihm zwecks Vereinfachung außerdem freigestellt, ebenfalls mittels fortgeschrittener elektronischer Signatur zu unterzeichnen. Alternativ hierzu besteht für Verbraucher auch die Option, das Angebot bei Land Gut Höhne vor Ort zu unterzeichnen oder das unterzeichnete Angebot vor Ort abzugeben.

12.2   Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

12.3   Erfüllungs- und Zahlungsort ist Mettmann als Sitz des Hotels.

12.4   Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Mettmann als der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

12.5   Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

12.6   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

12.7   Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist Land Gut Höhne darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Land Gut Höhne nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

 
Mettmann, Dezember 2023